Deutschland hat seit 1956 kein verfassungskonformes Bundeswahlgesetz und somit keine Rechtmäßige Politiker im Bundestag und Rat, die befugt wären Gesetze zu erlassen, Hiermit fehlt es somit auch dem OLG Koblenz an einem Gültigen Richtergesetz.
Trotz Belehrung wird dies ignoriert und gegen die Regeln verstoßen